Wärmeschutznachweis für Neubau und Bestandsänderung

Der Gesetzgeber begrenzt beim Neubau eines Hauses dessen maximal zulässigen Energiebedarf. Hierfür erforderlicher Wärmeschutznachweis inkl. Energiebedarfsausweis, muss zusammen mit den Bauvorlagen eingereicht werden bzw. auf der Baustelle vorliegen. Er dient auch als Basis für andere Nachweise, z.B. für KfW-Nachweise.

Auch bei wesentlichen Erweiterungen von Altbauten z.B. bei Dachgeschossausbauten oder umfangreicheren Energiesparmaßnahmen muss ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude bzw. Einzelbauteilnachweis ausgestellt werden.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung erstelle ich den erforderlichen Wärmeschutznachweis für Sie.